Inhalt des Prüfungstrainers Psychiatrie und Psychotherapie für Heilpraktiker
Hinweis: Leider gehen bei der Konvertierung aus SuperMemo die Umbrüche und damit die Übersichtlichkeit der Karten verloren. Im Lernprogramm ist das natürlich anders.
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Item #989: Heilpraktikergesetz § 1
Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, ... |
Answer: ... bedarf dazu der Erlaubnis. [§ 1 und 3 des HPG sollten sinngemäß zitiert werden können] |
Item #1090: Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (top)
Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist ... zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. |
Answer: ... jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit ... |
Item #1091: Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist ... (top)
Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur ... auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. |
Answer: ... Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, ... |
Item #1092: Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist ... (top)
Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch ... |
Answer: ... wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird. |
Item #1093: Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) berufsmäßig handelt, ... (top)
Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) berufsmäßig handelt, ... |
Answer: ... wer beabsichtigt, die Heilkunde wiederholt auszuüben. (unabhängig, ob dafür eine Bezahlung genommen wird) |
Item #1094: Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) gewerbsmäßig handelt, ... (top)
Heilpraktikergesetz (HPG) - § 1 (2) gewerbsmäßig handelt, ... |
Answer: ... wer damit Geld zu verdienen gedenkt. |
Item #1162: Heilpraktikergesetz (HPG) - § 3 Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht ... (top)
Heilpraktikergesetz (HPG) - § 3 Die Erlaubnis nach § 1 berechtigt nicht ... |
Answer: ... zur Ausübung der Heilkunde im Umherziehen. (Hausbesuche auf vorherige Bestellung fallen nicht unter diese Regel) |
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