Inhalt des Prüfungstrainers Psychiatrie und Psychotherapie für Heilpraktiker

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Item #859: Nichtigkeit von Willenserklärungen sind geregelt in

Nichtigkeit von Willenserklärungen sind geregelt in ...
Answer:
§ 105 BGB Nichtigkeit der Willenserklärung (1) Die Willenserklärung eines Geschäftsunfähigen ist nichtig. (2) Nichtig ist auch eine Willenserklärung, die im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegeben wird. (kann z.B. im Zusammenhang einer Manie wichtig sein)

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